2.4. Der Betrieb des Autos in der Garantieperiode

Der Betrieb des Autos wird mit zwei Hauptmomenten in der Garantieperiode charakterisiert:
1) der Periode der Probe des Autos (der Lauf die ersten 1000 km);
2) der Möglichkeit der Beseitigung der entstehenden Defekte an den Servicestationen auf Kosten vom Betrieb-Hersteller.
In der Garantieperiode ist es empfehlenswert:
– Streng die Regeln der Probe des Autos zu achten (es siehe «die Probe des Autos»);
– Die Garantieverpflichtungen des Betriebs-Herstellers des Autos und die Organisation, die Ihnen das Auto verkaufte, und streng aufmerksam zu studieren, die Bedingungen der Garantie von der Seite einzuhalten;
– In der Anfangsperiode des Betriebes, die Charakteristiken der Arbeit Ihres Autos in verschiedenen Regimes zu studieren (die Aussage der Geräte in der Kombination, den Lärm bei der Arbeit der Anlagen und der Bewegung des Autos, die Besonderheit des Starts des Motors, die Umschaltungen der Sendungen u.ä.), um die entstehenden Veränderungen operativ an den Tag zu bringen und die Ansprüche beim Besuch der Servicestation sachkundig darzulegen;
– Für die Einsparung Ihrer Zeit, wenn die entstehenden Defekte die Sicherheit des Betriebes des Autos nicht beeinflussen, sie gleichzeitig mit der Durchführung der technischen Wartung zu entfernen.
Sie führen die technische Wartung und die Reparatur des Autos in der Garantieperiode nur auf den in den Betrieb-Hersteller attestierten Unternehmen der technischen Wartung (HUNDERT) durch, deren Adressen im Servicebuch gebracht sind. Die Arbeiter HUNDERT sind verpflichtet, zu den Kupons des Servicebuches der Notiz über den Durchgang der technischen Wartung und der Garantiereparatur mit dem Hinweis der durchgeführten Arbeiten beizutragen, anders wird die Garantie auf das Auto annuliert.
Außerdem verliert der Eigentümer des Autos die Garantieleistung für die folgenden Fälle.
1. Der Verstoß der Hinweise und der Forderungen, die in "der Bedienungsanleitung" des Betriebs-Herstellers dargelegt sind.
2. Die Nichtbefolgung der im Servicebuch angegebenen Interserviceläufe zwischen den planmässigen technischen Wartungen.
3. Die Beschädigung des Autos infolge des Verkehrsunfalles.
4. Die selbständige Abnahme und die Reparatur der Knoten und der Anlagen des Autos in der Garantieperiode.
5. Der Ersatz der Standardknoten und der Anlagen auf nicht vorgesehen von der Konstruktion des Autos.
6. Die Anlage der zusätzlichen Ausrüstung, nicht empfohlen vom Betrieb-Hersteller.
7. Die Nutzung des Autos in den Rennen oder den Wettbewerben.