16.2. Das Verzeichnis der Defekte und der Bedingungen, bei denen der Betrieb der Beförderungsmittel verboten wird

Das gegenwärtige Verzeichnis stellt die Defekte der Autos, der Busse, der Züge, der Anhänger, der Motorräder, der Mopeds, der Traktoren, anderer selbstfahrender Wagen und der Bedingung fest, bei denen ihr Betrieb verboten wird. Die Methoden der Prüfung der gebrachten Kennwerte sind GOST R 51709-2001 «die Kraftfahrzeuge reglementiert. Die Forderungen zum technischen Zustand nach den Bedingungen der Sicherheit der Bewegung. Die Methoden der Prüfung».
1. Die Bremssysteme
1.1. Die Normen der Effektivität des Bremsens des Arbeitsbremssystems entsprechen STAATSJENE R 51709-2001 nicht.
1.2. Es ist die Dichtheit des hydraulischen Bremsantriebes verletzt.
1.3. Der Verstoß der Dichtheit der pneumatischen und pneumohydraulischen Bremsantriebe ruft das Fallen des Drucks der Luft beim nicht arbeitenden Motor auf 0,05 MPa und mehr für 15 Minuten nach ihrer vollen Anführung in die Handlung herbei. Das Ausfließen der zusammengepressten Luft aus den Radbremskameras.
<...>
1.5. Stojanotschnaja gewährleistet das Bremssystem den bewegungsunfähigen Zustand nicht:
Der Beförderungsmittel mit der vollen Belastung – auf der Neigung bis zu 16 Prozenten einschließlich;
Der Personenkraftwagen <...> in snarjaschennom den Zustand – auf der Neigung bis zu 23 Prozenten einschließlich <...>.
2. Die Lenkung
2.1. Summarisch ljuft in der Lenkung übertritt die folgenden Bedeutungen:
2.2. Es gibt nicht die von der Konstruktion vorgesehenen Umstellungen der Details und der Knoten. Die Schnitzvereinigungen sind nicht festgezogen oder sind in der bestimmten Weise nicht festgelegt. Es ist die Einrichtung der Fixierung der Lage der Steuerspalte arbeitsunfähig.
2.3. Es ist oder fehlt der von der Konstruktion vorgesehene Verstärker der Lenkung oder der Steuerdämpfer (für die Motorräder) fehlt.
3. Die äußerlichen Lichtgeräte
3.1. Die Anzahl, den Typ, die Farbe, die Anordnung und das Regime der Arbeit der äußerlichen Lichtgeräte entsprechen den Forderungen der Konstruktion des Beförderungsmittels nicht.

    
DIE ANMERKUNG
Auf den Beförderungsmittel, die von der Produktion abgenommen sind, wird die Anlage der äußerlichen Lichtgeräte von den Beförderungsmittel anderer Marken und der Modelle zugelassen.

3.2. Die Regulierung der Scheinwerfer entspricht den Forderungen GOST R 51709-2001 nicht.
3.3. Arbeiten im bestimmten Regime nicht oder es sind die äußerlichen Lichtgeräte und swetowoswraschtschateli verschmutzt.
3.4. Auf den Lichtgeräten fehlen rasseiwateli oder werden rasseiwateli und die Lampen verwendet, die nicht dem Typ des gegebenen Lichtgerätes entsprechen.
3.5. Die Anlage probleskowych majatschkow, entsprechen die Weisen ihrer Befestigung und die Sicht des Lichtsignals den bestimmten Forderungen nicht.
3.6. Auf dem Beförderungsmittel sind bestimmt:
– Vorn – die Lichtgeräte mit den Feuer einer beliebigen Farbe, außer weiß, gelb oder orange, und swetowoswraschtschajuschtschije die Vorrichtungen einer beliebigen Farbe, außer der Weiße;
– Hinten – die Rückfahrleuchten und der Beleuchtung des staatlichen Registrierungszeichens mit den Feuer einer beliebigen Farbe, außer der Weiße, und andere Lichtgeräte mit den Feuer einer beliebigen Farbe, außer rot, gelb oder orange, sowie swetowoswraschtschajuschtschije die Vorrichtungen einer beliebigen Farbe, außer rot.

    
DIE ANMERKUNG
Die Lagen des gegenwärtigen Punktes erstrecken sich auf die staatlichen Registrierungs-, eigentümlichen und Erkennungszeichen nicht, die auf den Beförderungsmittel bestimmt sind.

4. Die Scheibenwischer und stekloomywateli der Windschutzscheibe
4.1. Es arbeiten im bestimmten Regime die Scheibenwischer nicht.
4.2. Arbeiten vorgesehen von der Konstruktion des Beförderungsmittels stekloomywateli nicht.
5. Die Räder und die Reifen
5.1. Die Reifen der Personenkraftwagen haben die restliche Höhe der Zeichnung der Laufdecke weniger 1,6 mm <...>.
Die Anmerkung.
Für die Anhänger werden die Normen der restlichen Höhe der Zeichnung der Laufdecke der Reifen, ähnlich den Normen für die Reifen der Transportmittel-Schlepper festgestellt.
5.2. Die Reifen haben die äußerlichen Beschädigungen (die Durchschläge, die Schnitte, die Bruche), entkleidend den Kord, sowie die Schichtung des Skelettes, otslojenije der Laufdecke und bokowiny.
5.3. Es fehlt der Bolzen (die Mutter) die Befestigungen oder es gibt die Risse der Disk und der Reifen der Räder, es gibt die sichtbaren Verstöße der Form und der Umfänge der Grubenbauöffnungen.
5.4. Die Reifen nach dem Umfang oder der zulässigen Belastung entsprechen dem Modell des Beförderungsmittels nicht.
5.5. Auf eine Achse der Beförderungsmittel sind die Reifen verschiedener Umfänge, der Konstruktionen (radial, diagonalnoj, kammer-, beskamernoj), der Modelle mit verschiedenen Zeichnungen der Laufdecke, oschipowannyje und neoschipowannyje, frostbeständig und nicht frostbeständig, neu und wieder hergestellt bestimmt.
6. Der Motor
6.1. Den Inhalt der schädlichen Stoffe in den durcharbeitenden Gasen und ihrer dymnost übertreten die Größen, bestimmt den StaatsBand R 52033-2003 und den StaatsBand R 52160-2003.
6.2. Es ist die Dichtheit des Stromversorgungssystemes verletzt.
6.3. Es ist das System der Ausgabe der durcharbeitenden Gase fehlerhaft.
6.4. Es ist die Dichtheit des Systems der Lüftung kartera verletzt.
6.5. Das zulässige Niveau des äußerlichen Lärms übertritt die Größen, bestimmt den StaatsBand R 52231-2004
7. Die übrigen Elemente der Konstruktion
7.1. Die Anzahl, die Anordnung und die Klasse der Rückspiegel entsprechen GOST R 51709-2001 nicht, es fehlen die Glaser, die von der Konstruktion des Beförderungsmittels vorgesehen sind.
7.2. Es arbeitet das lautliche Signal nicht.
7.3. Es sind die zusätzlichen Gegenstände bestimmt oder es sind die Deckungen aufgetragen, die die Übersichtlichkeit vom Fahrerplatz beschränken.

    
DIE ANMERKUNG
Auf dem Oberteil der Windschutzscheibe der Autos und der Busse können die durchsichtigen farbigen Filme befestigt werden. Es wird erlaubt, die getönten Glaser zu verwenden (außer spiegel-), swetopropuskanije die gost 5727-88 entspricht. Wird zugelassen, schtorki auf den Fenstern der touristischen Busse, sowie die Jalousie und schtorki auf den Heckscheiben der Personenkraftwagen beim Vorhandensein von beiden Seiten der äusserlichen Rückspiegel zu verwenden.

7.4. Es arbeiten die von der Konstruktion vorgesehenen Schlösser der Türen der Karosserie oder der Kabine, <nicht...> die Pfropfen der Tanks, den Mechanismus der Regulierung der Lage des Sitzes des Fahrers, <...>, das Tachometer, tachograf, protiwougonnyje die Geräte, der Einrichtung der Beheizung und obduwa der Gläser.
7.5. Fehlen vorgesehen von der Konstruktion die hintere Schutzeinrichtung, grjasesaschtschitnyje die Schürzen und die Schutzbleche.
7.6. Sind tjagowo-szepnoje fehlerhaft und es ist die Geräte des Schleppers und prizepnogo des Gliedes stütz-szepnoje, sowie fehlen oder es sind von ihr Konstruktion vorgesehene Sicherungstaus (die Ketten) fehlerhaft. <...>.
7.7. Fehlen:
<...> die medizinische Apotheke, den Feuerlöscher, das Zeichen der Notunterbrechung darauf R 41.27-99.
<...>
7.8. Die unrechtmässige Ausrüstung der Beförderungsmittel probleskowymi majatschkami und (oder) den speziellen lautlichen Signalen oder das Vorhandensein auf den äusserlichen Oberflächen der Beförderungsmittel speziell zwetografitscheskich der Schemen, der Aufschriften und der Bezeichnungen, die nicht den staatlichen Standards der Russischen Föderation entsprechen.
7.9. Es fehlen die Sicherheitsgurte und die Kopfpolster der Sitze, wenn ihre Anlage von der Konstruktion des Beförderungsmittels vorgesehen ist.
7.10. Die Sicherheitsgurte sind arbeitsunfähig oder haben die sichtbaren Risse auf der Siele.
7.11. Es arbeitet die Halterung des Ersatzrades, lebedka und den Mechanismus des Aufstiegs-Senkung des Ersatzrades nicht. Die chrapowoje Einrichtung lebedki fixiert die Trommel mit dem Grubenbauseil nicht.
<...>
7.13. Es ist die Dichtheit uplotnitelej und der Vereinigungen des Motors, der Getriebe, der Bordreduziergetriebe, der Hinterachse, der Kupplung, der Batterie, der Systeme der Abkühlung und der Klimaregelung und der hydraulischen auf das Beförderungsmittel zusätzlich einsteilbaren Geräte verletzt.
<...>
7.15. Das staatliche Registrierungszeichen des Beförderungsmittels oder die Weise seiner Anlage antwortet GOST R 50577-93 nicht.
<...>
7.18. An die Konstruktion des Beförderungsmittels sind die Änderungen ohne Lösung der Staatlichen Inspektion für Sicherheit im Straßenverkehr des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der Russischen Föderation oder anderer Organe, die mit der Regierung der Russischen Föderation bestimmt werden vorgenommen.