16.3. Die Veränderungen zu den staatlichen Standards, die den äusserst zulässigen Inhalt der schädlichen Stoffe in den durcharbeitenden Gasen der Kraftfahrzeuge reglementieren

Ab dem 1. Januar 2000 ist auf dem Territorium der Russischen Föderation die Veränderung №1 zu gost 17.2.2.03-87"Schutz der Natur eingesetzt. Die Atmosphäre. Die Normen und die Methoden der Messungen des Inhalts des Oxids des Kohlenstoffes und des Kohlenwasserstoffs in den durcharbeitenden Gasen der Autos mit den Benzinmotoren» (die Verordnung des staatlichen Standards der Russischen Föderation №33 vom 9. Februar 1999).
Der Inhalt MIT und SN in den durcharbeitenden Gasen der Autos mit dem Lauf bis zu 3000 km von den technologischen Normen der Unternehmen-Hersteller reglementiert wird.
Für die Autos, die nicht mit dem katalytischen Neutralisationsbehälter ausgestattet sind, der äusserst zulässige Inhalt MIT und SN in den durcharbeitenden Gasen in der Tabelle 1* (der Tabelle 16.1) angewiesen wird.
Für die Autos, die mit dem katalytischen Neutralisationsbehälter ausgestattet sind, der äusserst zulässige Inhalt des Oxids des Kohlenstoffes und des Kohlenwasserstoffs in den durcharbeitenden Gasen ist in der Tabelle 2* (der Tabelle 16.2) gebracht.
Die Größe der Frequenz des Drehens wird vom Unternehmen-Hersteller in den technischen Bedingungen und der Betriebsanweisung festgestellt. Wenn sie nicht bestimmt ist, so nimmt sich vor
nmin = (800±50) der Minen-1, nпов = (3000±100) der Minen-1.
Entsprechend der geänderten Redaktion des Punktes 1.3 wird STAATSJENE bei der Überschreitung der Normen, die in die Tabellen 16.1 und 16.2, das Auto angegeben sind technisch fehlerhaft angenommen und bis zur Beseitigung dieses Defektes unterliegt dem Betrieb nicht.

Die Tabelle 16.1
*Таблицы sind mit den Kürzungen gebracht.

Die Tabelle 16.2
*Таблицы sind mit den Kürzungen gebracht.